Garantie
Die übliche, gesetzlich vorgeschriebene Garantie beläuft sich auf 24 Monate.
dentforme bietet auf seinen Zahnersatz eine verlängerte Garantie von bis zu 5 Jahren.
Fünf Jahre Garantie auf festsitzenden Zahnersatz
Für herausnehmbaren Zahnersatz gewähren eine Garantie von drei Jahren, wenn Sie Ihren Zahnersatz mindestens einmal pro Jahr in der Zahnarztpraxis oder in einem unserer Servicelabore durchsehen lassen. (festsitzender Zahnersatz kann nur vom Zahnarzt entfernt werden, z.B. Kronen, Brücken, Implantate)
Drei Jahre Garantie auf herausnehmbaren Zahnersatz
Für herausnehmbaren Zahnersatz eine Garantie von drei Jahren, wenn Sie Ihren Zahnersatz mindestens einmal pro Jahr in der Zahnarztpraxis oder in einem unserer Servicelabore durchsehen lassen (herausnehmbarer Zahnersatz kann auch von Patienten entfernt werden, z.B. Prothesen ("Gebiss") oder Teleskope).
Reklamationen und Kulanz
Dank mehrfacher Kontrollen - Im regionalen Servicelabor, im Zentrallabor und im Fertigungslabor - liegt die Reklamationsrate äußerst niedrig. Dies erlaubt eine Verlängerung der Garantie ebenso wie eine großzügige Behandlung von Reklamationsfällen.
Ggf. erforderliche Nachbesserungen oder spätere Reparaturen werden in den deutschen Partner- und Servicelaboren durchgeführt.
Garantieausschluss
Nicht im Garantieumfang enthalten sind Beschädigungen und Beeinträchtigunen, die
- auf äußere Einwirkungen zurückzuführen sind,
- durch Veränderung der anatomisch-klinischen Situation beim Patienten zurückzuführen sind,
- durch Dritte nachträglich verändert wurden.
Nicht in der Garantie eingeschlossen sind ferner Kosten für Neuanfertigungen durch ein anderes Dentallabor und Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass eine andere Technik oder andere Materialien bei der Wiederherstellung angewandt bzw. verwendet werden sowie Kunststoffzähne, die der Abrasion unterworfen sind.