Kosten und Rechnung einer zahnärztlichen Behandlung

1. Kosten für Zahnersatz

– bei anerkannten Flüchtlingen Zuschüsse wie bei deutschen Patienten, falls über AOK versichert. Allerdings gibt es bei der AOK Bestrebungen, die Kosten für Zahnersatz erst nach Ablauf eines Jahres zu zahlen

– in anderen Fällen Versorgung für alle, aber nur Notversorgung und kein Zahnersatz. Einfacher Zahnersatz ohne Zuzahlung ist aber dann möglich, wenn ein Allgemeinarzt bestätigt, dass es ohne Zahnersatz zu anderen Krankheiten kommt, namentlich zu Magenbeschwerden

— falls nicht über AOK versichert? Keine Übernahme der Zahnersatzkosten, es sei denn Wechselwirkungen mit anderen Krankheiten mit ärztlichem Attest bestätigt

– für „Migranten“ und nicht anerkannte Asylbewerber: Entscheidend ist die Versichertenkarte bei der AOK, die (nut anerkannte Asylbewerber) erhalten?

 für anerkannte Flüchtlinge mit der AOK-Karte: Gleichgestellt mit deutschen Versicherten, vielfach sogar besser gestellt, da sie als Härtefälle gelten, solange sie keinen Arbeitsplatz haben und daher den doppelten Festzuschuss erhalten. Wie deutsche Versicherte haben sie ein recht auf die Wahl hochwertigeren Zahnersatzes, der bei doppeltem Festzuschuss, günstigem Zahnersatz und niedrigem Honorar möglich wird.

 

2. Kosten für zahnärztliche Behandlung

 falls medizinisch notwendig: Gesamter Bereich der Kons-Chirurgie 100% – ja, keine Rechnung!

Was nicht bezahlt wird:

  • Weisheitszähne
  • Wurzelbehandlung, wenn bereits mehrere Zähne fehlen
  • Kunststoff-Füllungen in den Seitenzähnen (stattdessen Amalgam)
  • Prophylaxe

Grenzfälle (anhängig von der Begründung des Zahnarztes als „medizinisch notwendig“)

Kfo: Nur mit Versichertenkarte, wie bei deutschen Patienten werden die Kosten nur für Midnerjährige unter 18 übernommen, am besten zwischen 12 und 16 Jahre. Alelrdings neigen KfO-Ärzte dazu, Zusatzleistungen oberhalb der Kassenleistung (einfache, aber gute KfO mit Draht) mit Mehrkostenvereinbarung anzubieten und Patienten abzulehnen, die diese Mehrkostenvereinbarung nicht unterzeichnen

3. Zahlung des Eigenanteils: Fällt in der Regel nicht an, da i.d.R. alle zahnärztlichen Leistungen und der einfache ZE bezahlt werden


– Rechnung über Zahnarzt?

– Rechnung über Abrechnungsgesellschaft

– Zahlungsziel von 0-30 Tagen

– Skonto?

– Ratenzahlung

Finanzierung: in Absprache mit dem Zahnarzt, über Finanzdienstleister ist in jedem Fall eine Beschäftigungsverhältnis mit einem Mindesteinkommen nachzuweisen

 

Tipps: