Alternativangebot erhalten

Lassen Sie sich ein Alternativangebot erstellen

Beratungen zu Zahnersatz dürfen nur Zahnärzte oder ausgebildete Zahnarzthelferinnen auf der Grundlage ihres Befundes durchführen. In der Regel werden die Ergebnisse in Form eines Heil- und Kostenplanes festgehalten, der vor der Behandlung der Krankenkasse vorgelegt wird und von der Kasse genehmigt werden muss.

Sie haben allerdings auch nachträglich die Möglichkeit und das Recht, eine andere Versorgung auf der Grundlage des Befundes zu wählen. Bei der Wahl der Materialien und der Ausführung können und dürfen wir Sie unterstützen. In vielen Fällen erhalten Sie durch unsere „Information“ („beraten“ darf nur der Zahnarzt und seine Mitarbeiter) einen höherwertigeren Zahnersatz zu gleichen oder sogar zu niedrigeren Preisen.

Auf der Grundlage Ihres Heil- und Kostenplanes erstellen wir Ihnen ein Zahnersatzangebot, das Sie Ihrem Zahnarzt vorlegen können.  Dazu haben Sie das Recht- allerdings hat auch der Zahnarzt das Recht, eine Zusammenarbeit mit uns abzulehnen – namentlich, wenn er mit uns noch nicht zusammen gearbeitet hat.Um ihm die Annahme unseres Angebots zu erleichtern, ersetzen wir im Garantiefall nicht nur den Zahnersatz selbst, sondern übernehmen auch seine Honorarkosten.

Entschließen Sie sich zum Wechsel Ihres Zahnarztes, benennen wir Ihnen gerne Zahnärzte in Ihrer Nähe, die bereits mit uns zusammen arbeiten.

Zweitmeinung

Sind Sie mit der Therapie des Zahnarzts nicht einverstanden und unsicher, ob die Behandlung überhaupt in diesem Umfang stattfinden muss, können Sie sich an unabhängige Gutachter wenden, die von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gestellt werden. Da die Gutachter Sie nicht behandeln dürfen, können Sie in der Regel von einer neutralen und fairen Begutachtung ausgehen. Mehr Informationen zu diesem kostenlosen Angebot können Sie hier nachlesen, hier finden Sie Adressen von Beratungsstellen.